Am 16. März 2023 wurde das neue Tierschutzgesetz in Spanien verabschiedet und am 29. September ist es offiziell in Kraft getreten. Das neue Tierschutzgesetz in Spanien bringt einige Veränderungen mit sich, in verschiedenen Aspekten. In diesem Artikel möchten wir jedoch auf die Punkte eingehen, die Hundehalter betreffen. Das gesamte neue Tierschutzgesetz von Spanien können Sie hier nachlesen.
Änderungen mit guten Absichten und doch wesentliches von der Regierung ignoriert
Laut dem offiziellen BOE-Dokument soll das neue Tierschutzgesetz, die in Spanien lebenden Tiere schützen und ihr Wohlergehen gewährleisten. Daher stellt sich für uns doch direkt die Frage, „Warum wurde das Thema Jagdhunde halten“ komplett ignoriert und nicht mal im Ansatz besprochen, geschweige den neu geregelt? Gehören Jagdhunde nicht geschützt oder ist das Wohlergehen von Jagdhunden irrelevant?
Die Antwort lautet selbstverständlich »Nein«. Das Leben der Jagdhunde ist genauso wichtig wie das jedes anderen Hundes, jedoch gibt es unzählige Politiker und Beamte, innerhalb der Polizeidienststellen, die dieser unnötigen Jagd auf Kaninchen und Wachteln nachgehen. Daher darf davon ausgegangen werden, dass in dieser Hinsicht noch sehr lange keine Änderung stattfinden wird.
Die maßgebenden Änderungen für Hundehalter
Das neue Tierschutzgesetz in Spanien bringt aber auch Veränderungen mit sich, die tatsächlich dem Wohlergehen der Tiere dient.
Verbot – Haustiere alleine lassen
Haustiere dürfen nicht länger als drei Tage alleine gelassen werden. Bei Hunden ist dies sogar auf einen Tag deklariert. Endlich ist es auch verboten, Haustiere auf Balkone, Dachterrassen oder Kellern zu halten. Diese Regelung ist längst überfällig gewesen. Leider viel zu oft, werden Hunde auf kleinen Balkonen ausgesperrt, unabhängig ihrer Größe und müssen wochenlang in ihren eigenen Ausscheidungen leben, rufen den ganzen Tag um Hilfe und niemand interessiert es.
- Wer nun gegen dieses Gesetz verstößt, wird zu Recht zur Kasse gebeten. Wer ein Haustier länger als drei Tage alleine lässt, muss mit einem Bußgeld von 500 € bis 10.000 € rechnen, je nach Schweregrad des Verstoßes.
- Wer sein Haustier auf dem Balkon, der Dachterrasse, im Keller oder ähnliches einquartiert hat, begeht sogar eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld rechnen müssen von 10.001 € bis 50.000 €.
- Bei einer Anzeige einer Drittperson, z. B. durch einen Nachbarn, ist die Polizei nun verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, mit folgenden möglichen Folgen für den Täter:
→ Das Haustier wird einem Tierheim oder behördlichen Einrichtung übergeben
→ Ein Verbot, um mit Tieren zu arbeiten
→ Vorläufiger Entzug der Berechtigung, ein Haustier halten zu dürfen
→ Ein obligatorischer Kurs für eine Sozialisierung gegenüber von Tieren
→ Gerichtliche Anordnung für gemeinnützige Arbeit
Meinung von LIFE4DOGS
Wir von LIFE4DOGS sind in dieser Hinsicht glücklich, dass die Bußgelder hoch angesetzt sind. Jedoch halten wir es für lächerlich, welche Folgen das für den Tierquäler hat. Sozialstunden oder einen Kurs zur Sozialisierung in Umgang mit Tieren? Das ist so effektiv wie bei einem Monsun, versuchen zu wollen, eine Kerze anzuzünden. Diese Handlungen der Tierquäler sind keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten an lebenden Wesen und genau so sollten diese auch sanktioniert werden.
Listenhunde – Potenziell gefährliche Hunde
Der größte Witz an diesem neuen Tierschutzgesetz in Spanien ist jedoch die Regelung der Listenhunde. Es gibt nämlich keine Änderung! Länder wie Deutschland oder auch die Schweiz machen es doch vor, aber Spanien will weiterhin im vorletzten Jahrhundert stecken bleiben. Die Diskriminierung unzähliger Hunderassen, die Einschränkungen für diese Hunderassen ist einfach nur unmenschlichen. Jeder Hund kann einen Menschen beißen! – Das ist ein Fakt und dies unabhängig von der Hunderasse. Ein Deutscher Schäferhund oder ein Malinois, sind mindestens genauso ein Risiko wie ein Staffordshire Bull Terrier.
Jeder Hund sollte an einen Hundehalter übergeben werden, der verantwortungsbewusst ist und sich im Klaren ist, was die Hunderasse benötigt. Diese Aufgabe beginnt jedoch bereits bei den Züchtern und Vermittlern. Wenn der Züchter nur den Profit sieht, wird es da keine Besserung geben. Hinzu kommt der Fakt, dass die Beamten der Polizei kaum Kontrollen durchführen in der Hinsicht der Haltung der Hunde oder die tolle Lizenz (Licencia PPP). Die ohne große Schwierigkeiten von jedem, auch von nicht verantwortungsbewussten Menschen, beantragt werden kann und in 95 % aller Anträge von der Gemeinde ausgestellt wird, weil diese keine Lust auf lange Diskussion hat.
Meinung von LIFE4DOGS
Wir sind der Meinung, dass eine solche Diskrminierung schnellst möglich eine Ende finden muss. Kein Hund kommt mit dem Instinkt „Ich will Menschen verletzen“ auf die Welt. Es sind wir Menschen, also die vermeindlichen Opfer, die einem Hund so ein Verhalten eintrichtern! Es sind Menschen die hunde misshandeln, vernachlässigen und ihnen Schmerzen zufügen. Im Hinblick auf den Schutz anderer Hunde liegt die Verantwortung ebenfalls beim Hundehalter. Jeder Hundehalter sollte in der Lage sein, wenigstens die Körpersprache seines eigenen Hundes zu verstehen, um einschätzen zu können, ob sich sein Hund mit dem Gegenüber versteht, spielt oder ob ein Dominazverhalten oder sgar eine Abneigung vorhanden ist. Kann der Hundehalter dies nicht, sollte er keinen Hund führen dürfen. Hunde sind weder ein Zeitvertreib, noch sind sie um als Entertainment-Objekt zu dienen. Hunde sind Lebewesen mit Gefühlen und Bedürfnissen!


Es ist immer eine Frage der Erziehung – Es liegt bei uns Menschen, wie sich die Vierbeiner entwickeln…
Das linke Bild zeigt ein Ergebnis mit falscher Erziehung… | Das rechte Bild zeigt ein Ergebnis mit richtiger Erziehung…
Wir möchten hier auch noch auflisten, welche Hunderassen der Diskriminierung durch den Gesetzgeber zum Opfer fallen und als »potenziell gefährliche Hunde« eingestuft werden in Spanien.
Gemäß Gesetzgeber »potenziell gefährliche Hunderassen«:
→ Pit Bull Terrier
→ Staffordshire Bull Terrier
→ American Staffodshire Terrier
→ Rottweiler
→ Dogo Argentino
→ Fila Brasileiro
→ Tosa Inu
→ Akita Inu
Des Weiteren werden Hunde, die nicht eindeutig einer Rasse zuzuordnen sind als »potenziell gefährlich« eingestuft, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Kräftige Muskulatur, kraftvolle, robuste Erscheinung, athletischer Körperbau, Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer.
- Ausgeprägter Charakter und sehr mutig.
- Kurzes Fell.
- Brustumfang zwischen 60 & 80 cm, Größe zwischen 50 & 70 cm und Gewicht über 20 kg.
- Voluminöser, quaderförmiger, robuster Kopf mit breitem, großem Schädel und muskulösen Wangen. Die Kiefer sind groß und kräftig, das Maul robust, breit und tief.
- Breiter, muskulöser und kurzer Hals.
- Massive, breite, große und tiefe Brust mit gewölbten Rippen und kurzer, muskulöser Lende.
- Parallele, gerade und kräftige Vorderläufe und sehr muskulöse Hinterläufe, mit relativ langen Beinen, die einen mäßigen Winkel bilden.
Den zuvor genannten Kriterien zugrundeliegend, gehören dementsprechend auch folgende Hunderassen dazu:
→ Dobermann
→ Bullmastiff
→ Bordeauxdogge
→ Neapolitanische Dogge
→ Boxer
→ Kanarische Dogge (Presa Canario / Dogo Canario)
→ Bull Terrier
→ Tibetdogge
Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Hunderassen, die diese Kriterien erfüllen. Daher empfehlen wir Ihnen immer eine Abklärung im Vorfeld mit der zuständigen Behörde oder dem Tierarzt.
Obligatorischer Hundekurs für Hundehalter
Generell gesehen, befürworten diesen Schritt. Ähnlich dem Hundeführerschein in Deutschland. Wichtig hierbei ist es aber, und genau da sehen wir die Problematik, dass die Kursleiter auch verstehen, was die Schüler, die zukünftigen Hundehalter genau tun. Es darf nicht einfach nur eine Art Checkliste abgearbeitet werden, sondern der Kursleiter muss in der Lage sein, die allgemeinen Kompetenzen des Schülers einzuschätzen. Nur so kann der Kursleiter feststellen, ob der Schüler sich nur beherrscht, um den Kurs zu bestehen oder dieser in Zukunft jeden Tag so durch den Tag geht. Wir sprechen hier von psychologischen Grundkenntnissen gegenüber dem Menschen und seinem Verhalten.
Wie die aktuelle Gesetzeslage jedoch zeigt, verabschiedet Spanien ein Gesetz wie dieses, ohne im Vorfeld eine Infrastruktur zu schaffen. Der Gesetzgeber muss zum aktuellen Zeitpunkt dieser Publikation, immer noch die Inhalte des Kurses definieren. Der Hundekurs soll ebenfalls Online absolviert werden können. Das bestätigt die Unfähigkeit des Gesetzgebers sich ernsthafte Gedanken zu machen über die Gesetzte, die erlassen werden. Wie im obigen Abschnitt bereits erwähnt, sollte es nicht nur eine Checkliste sein! Der Artikel 30 aus dem neuen Tierschutzgesetz in Spanien besagt ebenfalls, dass dieser Kurs nur einmalig absolviert werden muss und auf Lebenszeit Gültigkeit hat.
Auch in dieser Hinsicht hat sich der Gesetzgeber keine Gedanken gemacht. Wichtig ist nur, gegenüber der EU gut dazustehen, um Gelder zu kassieren, die dann in Projekte fließen wie die 19 Millionen für das Schwimmbecken in Santa Cruz. Große Reden und Versprechen und am Ende ist es nur warme Luft, die daraus resultiert. Wenn wir nun die Zeitspanne einmal genau anschauen, ist das neue Gesetz am 29.09.2023 in Kraft getreten, mit der Aussage, dass in den kommenden Wochen die obligatorischen Kurse geregelt sein werden.
Am 04.04.2024 publiziert Liberdad Digital den Artikel, dass die Regelungen noch immer nicht vorhanden sind, mit der Aussage von Luis Alberto Calvo (Präsident von COLVET), dass indessen endlich in den nächsten Monaten ein Dekret eingereicht werden soll. Bitte beachten Sie, dass es hier nur um die Einreichung geht und nicht um das Inkrafttreten! Also nach 8 Monaten des Inkrafttretens des neuen Tierschutzgesetzes in Spanien, ist der obligatorische Hundekurs noch immer nicht geregelt. Am Rande möchten wir noch erwähnen, dass Hundebesitzer von Jagdhunden und Schäferhunden von dem Gesetz nicht betroffenen sind. Das könnte wohl daran liegen, dass viele Politiker als Hobby-Jäger unterwegs sind und der Gesetzgeber möchte natürlich nicht das Risiko eingehen, dass ein Politiker den Hundekurs nicht besteht, das wäre doch realitätsfremd.
Meinung von LIFE4DOGS
Der Gestzgeber zeigt auch hier in allen Aspekten, wie wichtig der Tierschutz tatsächlich ist! Gekennzeichnet von inkompeteten politischen Idealen unter dem Schutzmantel des Allgemeinwohls der Tiere, neue Regeln und Verordnungen erstellen, die weder Kontrolle noch Effekitivität mitsichbringen. Warum werden bei solchen Gesetzen keine Tierschutzvereine, Tierheime oder NGOs mit einbezogen, diese haben Erfahrung und können dem naiven Politiker die Realität vor Augen führen, was tatsächlich notwendig ist und was überflüssig ist! Es ist aber auch verständlich das die Politik diese Meinungen (von den Tierheimen und Tierschutzvereinen) nicht hören will, damit würden der Gestzgeber diesen Instanzen eine große Stimme verschaffen und im schlimmsten Fall, würde die Öffentlicheit noch darauf hören und ECHTE Forderungen von der Regierung verlangen!…Das Risiko kann Spanien natürlich nicht eingehen…
Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundehalter
Eines der effektivsten und wirklich intelligentesten neuen Gesetze ist die obligatorische Haftpflichtversicherung für ALLE HUNDE gemäß Artikel 30 Absatz 3. Dieser Artikel besagt, dass jeder Hund über eine Haftpflichtversicherung versichert sein muss für die gesamte Lebensdauer. Diese muss ebenfalls die möglichen Kosten von Personenschäden abdecken. Für Hunde, die auf diskriminierende Weise als »potenziell gefährlich« eingestuft sind, also PPPs, muss eine besondere Versicherung abgeschlossen werden. Dafür erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsanbieter.
Somit müssen nun auch Hundebesitzer, die unter anderem einen Deutschen Schäferhund oder einen Beagle haben, eine Haftpflichtversicherung abschließen für den geliebten Vierbeiner. Somit ist wenigstens ein Schritt für eine Gleichstellung der Hunde getan, auch wenn es nur ein kleiner Schritt ist.